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Bei Beschwerden an den Augen sind Sie bei uns genau richtig. Die hierfür benötigte Ausstattung ist bei uns auf dem neusten Stand. Damit sind wir in der Lage, alle erforderlichen Untersuchungen durchzuführen und Sie bestens zu beraten, mit dem Ziel, die Symptome in den Griff zu bekommen. Ob Sie eine Sehverschlechterung, ein rotes Auge, einen partiellen oder gar vollständigen Sehverlust erleiden: Wir haben den Ehrgeiz, die Ursache zu finden und gezielte Maßnahmen zu ergreifen.
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Gesundheitsvorsorge betrifft meist Erkrankungen, die Sie entweder nicht haben oder die noch keine Beschwerden wie Schmerzen oder schlechteres Sehen verursacht haben. Dazu kann Diabetes oder hoher Blutdruck gehören, aber auch Glaukom (chronische, fortschreitende Sehnerverkrankung) oder Makuladegeneration (chronische, fortschreitende Netzhautschädigung an der Stelle des schärfsten Sehens). Bei Vorliegen einer Grunderkrankung, familiärer Vorbelastung oder bei Erreichen eines Alters mit statistisch erhöhtem Risiko werden Vorsorgeuntersuchungen empfohlen. Wir beraten Sie gerne dazu.
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Da die Untersuchungen bei Kindern häufig langwieriger sind und Ablenkungen vermieden werden sollten, wäre es vorteilhaft die Untersuchung in abgetrennten Räumen durchzuführen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Sehschule. In größeren Praxen, nicht bei uns, wird der Arzt evtl. von einer Orthoptistin unterstützt. In unserer Augenarztpraxis steht neben der Voruntersuchung nur ein Untersuchungszimmer zur Verfügung. Auch wenn dieses geräumig und ruhig gelegen ist, sollten sich daher nicht mehrere Geschwister und auch nicht beide Elternteile gleichzeitig im Untersuchungszimmer aufhalten. Optimalerweise sollten für Geschwister getrennte Termine vereinbart werden. So vermeiden wir Ablenkungen und schaffen eine ruhige Untersuchungsumgebung. Die Termine sollten am Vormittag liegen, da die Mitarbeit eines Kindes, trotz viel Animation und Bestechung, durch Müdigkeit am Nachmittag deutlich abnimmt. Dies zerrt nicht nur an den Kräften der Mitarbeiter und der Eltern, sondern führt auch zu ungenauen und unvollständigen Untersuchungsergebnissen.
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Wir führen einen Sehtest für den PKW-Führerschein durch.
Für den LKW-Führerschein der Klassen C und D sind augenärztliche Gutachten im fünjährigen Abstand nach Anlage 6 FeV erforderlich.
Weitere von uns durchgeführte Gutachten betreffen den Bootsführerschein sowie Vorsorgeuntersuchungen für Bildschirm-arbeitsplätze (G 37).
Teil des Tauglichkeitszeugnisses für eine Pilotenlizens oder eine Fluglotsentätigkeit ist auch eine augenärztliche Untersuchung (Medical Klasse 1-3)
Messung der Lichtbrechkraft der Augen (Refraktion)
Messung des Augeninnendrucks (Risikofaktor für Glaukom)
Spaltlampenuntersuchung einschließlich des Augenhintergrundes
Weitwinkelscan der Netzhaut
Schichtaufnahmen der Netzhaut mit OCT
z.B. bei Diabetes und Makuladegeneration
Scan der Sehnervenfaserschicht mit OCT
(Glaukomverdacht und Verlaufskontrolle)
Messung der Hornhautdicke (Pachymetrie)
Ultraschall (wenn kein ausreichender Einblick möglich ist)
Untersuchung des Gesichtsfeldes (Perimetrie)
Untersuchung des Dämmerungssehens (Mesometrie)