AUGENARZTPRAXISDR.DYCK

Hornhautdickenmessung (Pachymetrie)

Inanspruchnahme individueller Gesundheitsleistungen | Wunschleistungen

Die Kenntnis der Hornhautdicke ist (neben der Abschätzung der refraktiven Lasermöglichkeiten und bei verschiedenen gutachterlichen Fragestellungen) vor allem bei der Einordnung des gemessenen Augeninnendruckwertes entscheidend. Der Augeninnendruck ist einer der wichtigsten Risikofaktoren für eine Glaukomerkrankung (irreversible Schädigung des Sehnerven).

 

Bei der sog. Applanationstonometrie wird ein definierter Hornhautradius mechanisch oder durch einen Luftstoß „plangedrückt“. Die hierzu aufgebrachte Kraft wird mit einer Durchschittshornhautdicke von 550µm in eine Formel gepackt. Diese errechnet dann den Augeninnendruck.

 

Weicht die tatsächliche Hornhautdicke von diesem Durchschnitt ab, so ist der errechnete Wert falsch hoch bzw. falsch niedrig. Nach Kenntnis der Hornhautdicke kann der tatsächliche Augeninnendruck ganz einfach berechnet werden.

 

Grobe Formel: 0,5 mmHg pro 10 µm Hornhautdickenabweichung von 550 µm

Genauer: Dresdner Korrekturtabelle

 

Die Pachymetrie gehört nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkasse.

GOÄ-Nr. Leistungslegende einfach Faktor Betrag
A7015.1 Hornhautdickenmessung, erstes Organ 11,66 2,800 32,65 €
A7015.2 Hornhautdickenmessung, zweites Organ 4,66 2,650 12,35 €
Summe 45,00 €
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