AUGENARZTPRAXISDR.DYCK
Praxisregeln
Folgende Regeln gelten einem besseren Praxisablauf und einer höheren Behandlungsqualität. Sie fußen auf unseren Erfahrungen und unterliegen einem entsprechenden Wandel. Mit dem Besuch unserer Praxis erklären Sie sich mit diesen Regeln ausdrücklich einverstanden.
1. Bringe Dein Kind nicht zu Deiner Untersuchung mit!
Wir weisen eindringlich darauf hin, dass ein zur Untersuchung eines Erwachsenen mitgebrachtes zu beaufsichtigendes Kind in der Untersuchungszeit nicht von uns betreut werden kann! Auch ist es dem Patienten während der Untersuchung nicht möglich das mitgebrachte Kind selbst zu betreuen! Eine gründliche Untersuchung ist in einer solchen Konstellation schlicht unmöglich. Daher bitten wir beaufsichtigungspflichtige Kinder zu Ihrer eigenen Untersuchung nicht mitzubringen oder, wenn nicht anders möglich, eine zusätzliche beaufsichtigende Person mitzubringen. Diese beaufsichtigt dann Ihr Kind im Wartezimmer während Ihrer Untersuchung.
2. Keine Begleitpersonen im Untersuchungszimmer!
Erwachsene Patienten werden grundsätzlich einzeln in das Untersuchungszimmer gebeten. Bei Verständigungsschwierigkeiten, ob sprachlich oder inhaltlich, kann der Befund anschließend auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten mit der begleitenden Person gemeinsam besprochen werden. Dies gilt auch für Paare, Freunde usw.
3. Bei Kindern keine Geschwister und nur ein Elternteil!
Kinder müssen selbstverständlich von einem Elternteil begleitet werden. Auf die Begleitung durch Geschwisterkinder oder einen zweiten Elternteil muss jedoch verzichtet werden.
In dieser Praxis werden alle Untersuchungen mit Kindern vom Arzt persönlich durchgeführt. Auf diese Weise werden wir unserem Qualitätsanspruch gerecht. Das ist eine Besonderheit, es macht uns Freude und es ist effektiv. Das erfordert aber auch das Einbinden der Eltern und eine ruhige Atmosphäre. Erfahrungsgemäß ist das nur möglich, wenn nur ein Kind und nur ein Elternteil bei der Untersuchung anwesend sind. Das ist nicht unfreundlich oder böse gemeint, sondern in dieser Konstellation vernünftig.
Wir verstehen, dass es Eltern gibt, die es so nicht organisieren können. In solchen Fällen ist eine Augenarztpraxis mit mehr Manpower zu wählen, denn unrealistische Erwartungen werden immer zwangsläufig zu Unzufriedenheit führen. Unser Leistungsspektrum in der Kindersprechstunde beinhaltet ausschließlich dieses organisatorische Vorgehen. Vergleiche mit großen Praxen und deren Leistungsspektren sind daher nicht angemessen! Aber selbst dann muss beachtet werden, dass diese oft gar keine Kindersprechstunde anbieten, weil entweder das Know-how fehlt oder man die Unwirtschaftlichkeit einer solchen Spezialsprechstunde nicht tragen möchte.
Wir wünschen uns Patienten, die diese Besonderheit zu schätzen wissen.
Mit dem Besuch unserer Praxis erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden.
4. Du erklärst Dich mit möglichen Wartezeiten einverstanden!
Wir führen eine Terminsprechstunde und bemühen uns, alle uns bekannte Faktoren so einzubeziehen, dass keine Wartezeiten entstehen. Da wir jedoch keine Brötchen mit vordefinierter Backzeit backen, sondern Menschen mit naturgemäß oft nicht planbaren Befunden untersuchen, kann es, insbesondere bei Kumulation mehrerer solcher Fälle, zu Verzögerungen im Ablauf kommen. Mit dem Besuch in unserer Praxis erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden.
5. Du darfs keine Speisen und keine Getränke in die Praxis mitbringen!
Wir verstehen unsere Augenarztpraxis auch als ein technisches Labor. Entsprechend dürfen keine Speisen oder Getränke in die Praxis mitgebracht werden. Ausdrücklich sind auch Essenslieferungen durch verschiedenste Lieferdienste in unsere Praxis und in unser Wartezimmer untersagt.
6. Keine pauschalen Tauglichkeitsbescheinigungen!
Augenärztliche Gutachten sind immer zweckgebunden. Es müssen gesetzliche Grenzwerte existieren, die abgefragt und bescheinigt werden können. Pauschale Tauglichkeitsbescheinigungen für vom Gesetzgeber nicht definierten Zweck, Umfang und Grenzwerten bieten wir ausdrücklich nicht an.

